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Verlassenschaften in Linz - Dr. Christian Muckenhuber 

Notar Dr. Christian Muckenhuber - Fachliches Know-how in allen Rechtsbereichen in Linz

Unsere Kanzlei bietet zuverlässige und professionelle Rechtsberatung in unterschiedlichsten
Lebensphasen. Ob geschäftliches Dokument oder Testament, vertrauen Sie auf die
Expertise, die Erfahrung und Sachkenntnis eines erfahrenen Notars!

 

Kompetente Rechtsberatung in den Bereichen Erbrecht, Verlassenschaft und Testament

Neben dem Vertragsrecht ist unser Notariat in Linz-Urfahr unter anderem auf verschiedene
Bereiche das Erbrechts und im Speziellen auf die Abwicklung von Verlassenschaften spezialisiert.

Der Notar gilt als Spezialist für letztwillige Verfügungen. für Testamente, Erbverträge und
Pflichtteilsverzichtsverträge und ist auch für die Verwahrung der Urkunde verantwortlich.

 

Reformen, Änderungen und Co - So behält Ihr Testament Gültigkeit

Unsere umfassende und vielseitige Erfahrung hat gezeigt: Das Erbrecht für Laien äußerst schwer zu durchblicken. Das liegt unter anderem an der ständigen Aktualisierung und
Änderung der rechtlichen Grundlagen. Die aktuellen Formvorschriften sind streng und gelten für alle

Testamente, die nicht eigenhändig handschriftlich verfasst werden.

 

Lassen Sie Dokumente vom Notar prüfen!

Nur wenige wissen, dass bereits das Aufsetzen eines Testaments heute äußerst streng geregelt ist. Auch was den Inhalt betrifft, so gilt es, einige Vorschriften zu berücksichtigen. Um die Gültigkeit des Dokuments sicherzustellen, müssen eine Vielzahl formaler und inhaltlicher Aspekte erfüllt sein. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt es sich, hier auf die Expertise eines Fachmanns zu setzen. Die Kontrolle bestehender Dokumente ist ebenso unerlässlich.

 

Mit uns sind Sie stets auf der sicheren Seite!

Dank meiner langjährigen und umfassenden Erfahrung bin ich ein kompetenter und professioneller Ansprechpartner in sämtlichen Belangen des Erbrechts. Sowohl die Hinterlegung im eines Testaments im Österreichischen Zentralen Testamentsregister als
auch die erbrechtliche Beratung zählt seit vielen Jahren zu meinen täglichen
Aufgaben.

 

Professionelle Abwicklung von Verlassenschaften

Unser Ziel und unsere Aufgabe ist ist es, für eine professionelle und verlässliche Abwicklung Ihrer Verlassenschaft zu sorgen. Die aktuelle Gesetzeslage in Österreich sieht vor, dass nach jedem Todesfall ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet wird. Dabei tritt der Notar als Gerichtskomissär auf und handelt als Gerichtsbeauftragter.

 

Das Verlassenschaftsverfahren unterliegt mehreren Phasen

Zu den Aufgaben des Notars während dieses Verfahrens zählt unter anderem die Durchführung der so genannten Verlassenschaftsabhandlung, die vom Notar naturgemäß völlig unabhängig und unparteiisch ausgeführt werden muss. Hier ist es wesentlich, einerseits alle Beteiligen während des Verfahrens beizuziehen und sie entsprechend einzubeziehen und sie andererseits ausführlich über alle Rechten und Pflichten, die sich im Zuge des Verfahrens ergeben, zu informieren. Am Ende des Verlassenschaftsverfahrens steht der Einantwortungsbeschluss, mit dem schließlich der Besitz übergeben wird.


Gerne beantworten wir Ihre unverbindliche Anfrage unter +43 732 732067!


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